a hat ein Berechtigter Anspruch auf Rückerstattung der ihm vom Schuldner abgezogenen Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen, wenn er bei Fälligkeit der steuerbaren Leistung das Recht zur Nutzung des den steuerbaren Ertrag abwerfenden Vermögenswertes besass. Gemäss dem in Rechtskraft erwachsenen Einspracheentscheid über die Nachsteuerverfügung betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 vom 20. Januar 2017 waren Sie weder im Zeitpunkt des Dividendenbeschlusses noch bei Fälligkeit der Dividende zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligungsrechte.