9. 9.1. Mit E-Mail vom 21. März 2025 an das KStA, Sektion Bezug, ersuchte der Angeklagte um Rückzug der Anklage. Diese E-Mail wurde vom KStA, Sektion Bezug, an das Spezialverwaltungsgericht weitergeleitet. 9.2. Mit E-Mail vom 21. März 2025 wurde dem Angeklagten vom Spezialverwaltungsgericht mitgeteilt, dass das KStA, Sektion Bezug, an der Anklage festhalte. Ebenso wurde dem Angeklagten bei Nichterscheinen zur Verhandlung ein Urteil in Abwesenheit in Aussicht gestellt.