7.2. Am 24. Februar 2025 nahm der Angeklagte telefonisch mit dem Spezialverwaltungsgericht Kontakt auf und ersuchte um Verschiebung der Verhandlung aufgrund medizinischer Probleme sowie um Bestellung eines Übersetzers (Aktennotiz vom 24. Februar 2025). 7.3. Mit Verfügung vom 24. Februar 2025 wurde der Angeklagte neu auf den 25. März 2025 vorgeladen. Gleichzeitig wurde ein Übersetzer bestellt. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q._____ weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 21. Februar 2025).