Das KStA beantragt eine Busse in der Höhe des Strafbefehls, also von CHF 10'000.00 (zuzüglich Staatsgebühr/Auslagen von CHF 100.00). -9- 3.2. 3.2.1. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 117'800.00 (letztes veranlagtes steuerbares Einkommen 2022) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. 3.2.2. Der Angeklagte hielt fest, die der Bussenbemessung für das Jahr 2023 zugrunde liegende Veranlagung beruhe auf offenkundig falschen Angaben. Der Angeklagte habe nicht ein Einkommen von CHF 117'860.00 erzielt.