Der Angeklagte habe "ewig" auf die Steuerveranlagung 2020 gewartet, welche er schlussendlich im November 2024 erhalten habe, denn er habe "irgendetwas gebraucht, an dem er sich heranhangeln kann". "Da war das Blöde, dass die Software nicht mehr freigegeben war", also habe er die Steuererklärungen 2021 und 2022 von Hand ausgefüllt und eingereicht (Protokoll). Der Angeklagte könne es nicht entschuldigen, dass er die Steuererklärung 2023 nicht abgegeben hatte. Er befinde sich in einem Loch und sei nicht in der Lage gewesen, die Steuererklärung zu erstellen und einzureichen (Protokoll).