1.6.2. Anlässlich der Verhandlung hat der Angeklagte festgehalten, dass er zurzeit nicht erwerbstätig sei und von seinem Erspartem lebe. Es sei schwierig für ihn, Fristen einzuhalten und am nächsten Morgen aufzustehen. Vor ein paar Jahren sei er in psychologischer Behandlung gewesen, zurzeit jedoch nicht. Entsprechend verfüge er über kein Arztzeugnis. Der Angeklagte habe "ewig" auf die Steuerveranlagung 2020 gewartet, welche er schlussendlich im November 2024 erhalten habe, denn er habe "irgendetwas gebraucht, an dem er sich heranhangeln kann".