1.4. 1.4.1. Der Angeklagte hielt anlässlich der Verhandlung fest, die Steuererklärung 2023 eingereicht zu haben (Eingang beim Gemeindesteueramt am 5. Mai 2025). Dies trifft zwar zu, die letzte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2023 lief jedoch vom 16. Januar 2025 bis am 4. Februar 2025. Die Steuererklärung 2023 wurde mithin drei Monate zu spät eingereicht.