1.3.3. Anlässlich der Verhandlung hielt der Angeklagte fest, nicht zu wissen, ob er die erste Mahnung vom 12. August 2024 erhalten habe [Protokoll]. Hingegen brachte er vor, die letzte Mahnung wohl erhalten zu haben, da diese per A-Post Plus versandt worden sei. Effektiv in den Händen habe der Angeklagte die Mahnung aber nie gehabt. Er habe die Post immer abgeholt. Es könne aber sein, "dass der Brief in irgendeiner Zeitschrift stecken geblieben [sei] und [er] das Ding genauso im Altpapier entsorgt [habe], wie es gekommen [sei]" (Protokoll). -6-