1.3.2. Der Angeklagte machte mit der Stellungnahme vom 1. Mai 2025 jedoch geltend, die Mahnung gesucht und nicht gefunden zu haben. Er habe die Mahnung wohl mit dem Altpapier unabsichtlich entsorgt. Normalerweise schaue er das Papier vor dem Recyceln durch. "[D]ass [er] eine Mahnung zur Abgabe dieser Steuererklärung übersehen habe" […] sei schockierend und habe ihm aufgezeigt, "wie sehr [er] mittlerweile abgestumpft [sei]".