"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 8. Mit Verfügung vom 24. Juni 2025 wurde der Angeklagte auf den 22. Juli 2025 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 9. Mit Schreiben vom 1. Juli 2025 wurde dem Angeklagten die Vorladung zusätzlich per A-Post Plus zugestellt.