4.4. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2017 bis 2021) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits vier Mal gebüsst werden (2017, 2018, 2019, 2020). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 48'000,00 sowie bei der fünften Widerhandlung CHF 1'500.00. Aufgrund der Bussen für die Steuerjahre 2018 und 2019 wegen nicht erfolgter Aktenergänzung ist praxisgemäss eine Strafschärfung um CHF 35.00 auf CHF 1'535.00 vorzunehmen. 4.5. Gründe für eine weitere Reduktion der Busse sind keine ersichtlich.