sphäre ein entsprechendes Vorgehen nicht bekannt (sei), weshalb die Behörden zu entsprechenden Rechtsauskünften verpflichtet (seien)." Der Angeklagte und seine Ex-Frau hätten sich auf dem Gemeindesteueramt und beim KStA wiederholt erkundigt, wie bei fehlendem Lohnausweis vorzugehen sei. Weder das Gemeindesteueramt noch das KStA hätten dem Angeklagten eine entsprechende Rechtsauskunft gegeben. Es werde die "Unterlassung amtlicher Hilfestellung" geltend gemacht.