Das Vorgehen der Steuerbehörden war denn auch nicht willkürlich. Die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung trifft alle steuerpflichtigen Personen gleich. Das trifft auch vorliegend zu, auch wenn die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Angeklagten sicher schwierig und belastend waren. -7-