1.3.3. Das Gemeindesteueramt Q._____ führte dazu aus, dass in keiner Steuererklärung der Jahre 2017 - 2021 eine Vertretung angegeben worden sei. Einzig im Einspracheverfahren 2021 seien die Steuerpflichtigen durch die C._____ AG vertreten gewesen. Nur Fristerstreckungsgesuche für die Steuererklärung 2022 seien von der C._____ AG eingereicht worden (Stellungnahme des Gemeindesteueramtes Q._____ vom 12. März 2025; E-Mail des Gemeindesteueramtes Q._____ vom 3. April 2025; Aktennotiz vom 21. Juli 2025).