1.3.2. Der Vertreter des Angeklagten brachte in der Einsprache und der Stellungnahme vor, das Deklarationsverfahren sei nicht für Menschen mit psychischen Problemen, Überforderungen und Grundschul-Bildung ausgelegt. Es sei einer der erheblichen Mängel des Steuersystems, Mahnungen an die Steuerpflichtigen zu versenden und nicht an den bekannten Steuerberater. Man sei offenbar der Ansicht, dass Menschen für angebliche "Ignoranz" bestraft werden sollen, was in keiner Art und Weise im Sinn und Geist der EMRK zu verstehen und willkürlich sei. Damit wird geltend gemacht, die Mahnung sei nicht gültig erfolgt. -6-