11. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q._____ weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz und E-Mail vom 21. Juli 2025). 12. Anlässlich der Verhandlung vor dem Spezialverwaltungsgericht wurden der Angeklagte und dessen Vertreter befragt (Protokoll der Verhandlung vom 22. Juli 2025 [nachfolgend Protokoll]). Dem Angeklagten und dessen Vertreter wurde an der Verhandlung die Stellungnahme des Gemeindesteueramts Q._____ vom 3. April 2025 ausgehändigt (Protokoll). -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).