1.5.4. Die Arztzeugnisse äussern sich zu den Unfallfolgen für den Angeklagten, insbesondere bei der Alltagsbewältigung. Es wird explizit festgehalten, dass der Angeklagte infolge Depressions-, Schlaf- und Konzentrationsstörungen nicht in der Lage war, die ihn betreffenden Angelegenheiten fristgerecht zu erledigen. Es ist dementsprechend auch glaubhaft, dass der Angeklagte aufgrund seiner Gedächtnisstörungen und Einstellung der Medikamente alles vergass, was er nicht explizit in den Kalender seines Mobiltelefons eingetragen hatte.