1.5.2. Der Angeklagte wurde mit Verfügung vom 19. Mai 2025 aufgefordert, dem Spezialverwaltungsgericht mit einem detaillierten Arztzeugnis nachzuweisen, dass er vom 15. Dezember 2024 bis zum 3. Januar 2025 nicht in der Lage war, eine Steuererklärung auszufüllen oder ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen.