1.5. 1.5.1. Der Angeklagte brachte in der Einsprache vor, er befände sich "in psychologischer Behandlung […] und [werde] medikamentenmässig noch eingestellt. [Er] habe […] Gedächtnisprobleme und vergesse alles was [er] nicht im Handy im Kalender eintrage". Der Angeklagte "versichere [dem KStA], das [sei] nicht böswillig und [er] werde die Erklärung noch dieses Wochenende einreichen."