3.4. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2018 bis 2022) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits drei Mal gebüsst werden (2020, 2021, 2022). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von unter CHF 100'000.00 sowie bei der vierten Widerhandlung CHF 2'000.00. Gründe für eine weitere Reduktion der Busse sind keine ersichtlich. 4. Der Angeklagte machte in der Einsprache sinngemäss geltend, die Busse nicht bezahlen zu können. Ob der Angeklagte die Busse bezahlen kann, ist -9-