1.3.6. Die letzte Mahnung vom 18. Oktober 2024 ist dem Angeklagten am Samstag, 19. Oktober 2024, zugestellt worden. Die letzte Mahnfrist lief somit vom 20. Oktober 2024 bis am Freitag, 8. November 2024. Für diesen Zeitraum hat der Angeklagte kein detailliertes Arztzeugnis eingereicht, welches eine weitergehende gesundheitliche Beeinträchtigung während der letzten Mahnfrist belegen würde. Der Austrittsbericht hielt vielmehr fest, dass der Angeklagte durchaus in der Lage gewesen sei, fundierte Entscheidungen zu treffen.