1.3.5. Der Angeklagte machte in seiner Einsprache gesundheitliche Gründe für die Nichteinreichung der Steuererklärung 2023 geltend. Dem Austrittsbericht der B._____ ist zu entnehmen, dass der Angeklagte vom 17. September 2024 bis am 14. Oktober 2024 in der C._____ in Behandlung war. Vom 14. Oktober 2024 bis am 16. Oktober 2024 befand sich der Angeklagte in S._____ in der Klinik. Der Angeklagte wurde am 16. Oktober 2024 entlassen. Zum Zeitpunkt der Entlassung sei der Angeklagte in der Lage gewesen, fundierte Entscheidungen über seine weitere Genesung zu treffen ("At the time of discharge, A._____ had the capacity to make informed decisions regarding his continued recovery").