1.3.3. Weiter hielt der Angeklagte in der Einsprache fest, sich im September und Oktober 2024 "aufgrund eines Burnouts und einer Abhängigkeitserkrankung in einer Klinik" befunden zu haben. Als Beweismittel reichte der Angeklagte den Austrittsbericht der B._____ vom 16. Oktober 2024 ein. Die Krankheit habe den Angeklagten "stark beeinträchtigt und unter anderem daran gehindert, (seinen) Pflichten, wie der fristgerechten Einreichung der Steuererklärungen, nachzukommen." Der Angeklagte sei "derzeit dabei, die versäumten Aufgaben nachzuholen und (seine) Situation zu stabilisieren". -6-