1.4.7. Entgegen den Aussagen der Angeklagten hat die Treuhandgesellschaft Peter Stumpp auch nicht Kontakt mit dem Gemeindesteueramt Q._____ aufgenommen bezüglich Vermögensverlust infolge eines Betrugsfalles. Es ist nicht ersichtlich, weshalb das Gemeindesteueramt Q._____ wahrheitswidrig festhalten sollte, keine Informationen von der Angeklagten oder von ihrer Vertreterin betreffend ihrer Vermögenssituation erhalten zu haben. 1.4.8. Weitere Gründe, welche der Angeklagten die fristgerechte Einreichung der Aktenergänzung zur Steuererklärung 2023 oder zumindest eines Frister- -8-