1.4.4. Ob die Angeklagte die Steuerrechnung 2024 bezahlt hat oder nicht, ist im vorliegenden Verfahren nicht relevant. Im Ordnungsbussenverfahren wird geprüft, ob die Angeklagte ihre Verfahrenspflichten verletzt hat und die Ordnungsbusse zu Recht vom KStA ausgesprochen wurde. Ebenso wenig ist relevant, ob und wie die Angeklagte ihr Vermögen verloren hat. Sie hätte sich einfach mit den verlangten Unterlagen über ihre Vermögensverhältnisse und Vermögenserträge ausweisen können.