9. Mit Verfügung vom 13. Mai 2025 wurde die Angeklagte und deren Vertreterin auf den 24. Juni 2025 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. 10. Mit Schreiben vom 18. Juni 2025 ersuchte die Vertreterin um Verschiebung der Verhandlung. 11. Mit E-Mail vom 19. Juni 2025 informierte das Spezialverwaltungsgericht die Vertreterin über den neuen Verhandlungstermin und wies darauf hin, dass die Verhandlung nicht erneut verschoben werden könne. 12. Mit Verfügung vom 20. Juni 2025 wurde die Angeklagte und deren Vertreterin neu auf den 22. Juli 2025 vorgeladen.