1. Am 23. Januar 2024 wurde A.____ (nachfolgend Angeklagte) die Steuererklärung 2023 zugestellt. Die Angeklagte reichte die Steuererklärung 2023 ein (Posteingang beim Gemeindesteueramt Q._____ am 6. August 2024). 2. Das Gemeindesteueramt Q._____ forderte die von der Angeklagten beauftragte Treuhandgesellschaft Peter Stumpp (nachfolgend Vertreterin) mit Schreiben vom 12. September 2024 zur Aktenergänzung auf.