2.4. 2.4.1. Der Angeklagte stützt sich wiederholt auf von ihm mit den Behörden abgeschlossene Verträge, den bisherigen Schriftenwechsel mit dem Leiter des KStA und dem Vorsteher des DFR sowie auf die "Erklärung(en) unter Eid" vom 16. Juni 2025. Es wird gestützt darauf die Nichtigkeit des Strafbefehls geltend gemacht.