Anwendbar ist das geltende schweizerische und aargauische Recht, insbesondere das aargauische StG, welches nicht gegen höheres Recht verstösst. Dementsprechend bleiben auch ausländische Gesetze wie die vom Angeklagten angerufene "US House Joint Resolution 192" ohne Einfluss auf seine Pflicht, im Kanton Aargau eine Steuererklärung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2023 einzureichen.