1.4.2. Mit Schreiben vom 13. September 2024 (Zustellung am 14. September 2024, Sendungsnummer aaa) setzte das Gemeindesteueramt Q._____ dem Angeklagten eine letzte Frist von 20 Tagen (bis am 4. Oktober 2024). Der Angeklagte ersuchte nach Fristablauf um erneute Zustellung des Steuererklärungsformulars (E-Mail vom 15. Oktober 2024). Daraufhin stellte das Gemeindesteueramt Q._____ dem Angeklagten das Steuererklärungsformular zu und gewährte ihm gleichzeitig eine letzte Frist -6- für die Einreichung der Steuererklärung 2023 bis am 31. Oktober 2024 (E-Mail und Schreiben vom 16. Oktober 2024).