3.2. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 0.00 (letztes rechtskräftiges steuerbares/satz-bestim- mendes Einkommen 2022) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2018 bis 2022) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits vier Mal gebüsst werden. Gemäss aktuellem Bus- -9- sentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 0.00 sowie bei der fünften Widerhandlung CHF 1'000.00.