1.4.3. Der Angeklagte korrigierte mit Stellungnahme vom 5. März 2025 seine eigenen Aussagen an der Verhandlung vom 25. Februar 2025, wonach er vom 2. September 2024 bis am 4. Oktober 2024 in Haft gewesen sei. Stattdessen sei er im Jahr 2023 in Haft gewesen. Aufgrund der turbulenten Jahre 2023 und 2024 infolge Scheidung, Therapie bei den Psychiatrischen Diensten Aargau und Sozialhilfebezug sei der Angeklagte überfordert gewesen, was zum Missverständnis an der Verhandlung geführt habe.