Pflicht zur Einreichung der Steuererklärung an den Regionalen Sozialdienst in R._____ geltend. Jedoch kontrollierte er die rechtzeitige Einreichung der Steuererklärung nicht, was insbesondere auch für die Zusendung von Steuerunterlagen durch seine Mutter an den Regionalen Sozialdienst in R._____ gilt. Ebensowenig reichte er ein Fristerstreckungsgesuch ein. Die Säumnis ist daher allein dem Angeklagten anzulasten.