1.3.2. Der Angeklagte brachte in seiner Einsprache und seinen Stellungnahmen vor, er habe sich im Jahr 2023 von seiner Frau getrennt und lebe zurzeit bei seiner Mutter. Er sei im Jahr 2023 Sozialhilfeempfänger gewesen. Die Sozialhilfeberater des Regionalen Sozialdienstes R._____, Herr B._____ und Frau C._____ hätten dem Angeklagten mitgeteilt, sie würden die Steuererklärung für ihn ausfüllen. Die von der Mutter des Angeklagten postalisch versandten Unterlagen seien jedoch nicht beim Regionalen Sozialdienst eingetroffen. In der Folge habe der Regionale Sozialdienst die Steuererklärung nicht eingereicht.