4.2.2. In der Zwischenzeit ist die Ermessensveranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2023 vom 27. Februar 2025 mit einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 52'000.00 in Rechtskraft erwachsen. Die Einkommenserhöhung müsste eine Erhöhung der Ordnungsbusse nach sich ziehen, was der Angeklagten an der Verhandlung angedroht wurde (Protokoll).