Anklage geht dabei von einem für die Busse relevanten Einkommen der Angeklagten von CHF 38'000.00 (rechtskräftiges steuerbares/satzbestimmendes Einkommen 2022) aus. Dies wurde der Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Die Angeklagte musste gemäss Anklagen innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2018 bis 2022) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits drei Mal gebüsst werden (2019, 2020, 2022). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 38'000.00 sowie bei der vierten Widerhandlung CHF 1'000.00.