2.3.5. Vorliegend ist mit Track & Trace eine Zustellung der mit A-Post Plus versandten Mahnung vom 9. Oktober 2024 dokumentiert (Sendungsnummer aaa; Sendungsverfolgung mit Zustellung am 10. Oktober 2024). Die Angeklagte hat auch keine konkreten Einwendungen erhoben, welche eine Fehlzustellung der letzten Mahnung vom 9. Oktober 2024 plausibel erscheinen liessen. Es ist daher von einer gültigen Zustellung der letzten Mahnung auszugehen. -8-