3. Mit Schreiben vom 18. Juni 2025, mit dem "Betreff: Öffentlich-Rechtliche Annahmeerklärung Verfügung 3-BU.2025.64/bp, 2023/12497 (Verwaltungsgverfahren)" nahm B._____, R-Weg 1, S._____, zum Verfahren Stellung. Der Privatperson B._____ kommt im vorliegenden Verfahren weder Parteistellung, noch – mangels Vollmacht – eine Vertreterstellung zu. Die Eingabe bleibt daher im Verfahren ohne Relevanz. Darauf wurde die Angeklagte mit Schreiben vom 20. Juni 2025 unter Zustellung der Eingabe von B._____ hingewiesen. -5-