9. Mit Schreiben vom 18. Juni 2025 nahm "B._____ als öff.-rechtl. Rechtssubjekt (weisungsgebunden)" unaufgefordert zur Sache Stellung. Dieses Schreiben wurde am 20. Juni 2025 an die Angeklagte weitergeleitet. An der Verhandlung wurde festgehalten. 10. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q._____ weitere Abklärungen getroffen (Aktennotiz vom 23. Juni 2025). 11. Mit E-Mail vom 23. Juni 2025 ersuchte die Angeklagte um Beantwortung von Fragen und nahm nochmals zur Sache Stellung. Sie reichte eine notarielle öffentliche Beglaubigung ihrer Unterschrift mit Apostille ein.