"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 13. Mai 2025 wurde die Angeklagte auf den 24. Juni 2025 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Die retournierte Vorladung wurde der Angeklagten am 27. Mai 2025 nochmals mit A-Post Plus zugesandt.