1.3. 1.3.1. Die Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der zweiten, per A-Post Plus versandten Mahnung vom 2. Oktober 2024 reichte sie innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.3.2. Die Angeklagte bringt in der Einsprache vor, sie "habe Anfangs September online versucht zu verlängern," dies sei ihr jedoch nicht gelungen. In jener Zeit habe die Angeklagte zu ihrem Vater fliegen müssen, welcher sich notfallmässig im Spital befunden habe. Nach der Rückkehr habe die Angeklagte die Steuererklärung 2023 vergessen.