4.2. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2018 bis 2022) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits zwei Mal gebüsst werden (2019, 2022). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 56'000.00 sowie bei der dritten Widerhandlung CHF 800.00. Dementsprechend ist die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 1'200.00 auf CHF 800.00 zu reduzieren. - 11 -