__ [veröffentlicht am 24. Oktober 2023]). Auf "Facebook", "Instagram" und "TikTok" veröffentlichte der Angeklagte unter den Pseudonymen "DJ XY Fanpage" bzw. "XV" u.a. ein Bild/Video von sich selbst mit der Aufschrift "DJ XY" für Event, Hochzeit, Firma Anlass, Festival, Disco, - Club und Bars. Für mehr Infos und booking schreib mir einfach an. XU". Die in den Social-Media-Konti publizierte E-Mailadresse "aaa@aaa.com" stimmt mit jener überein, mit welcher der Angeklagte seine Stellungnahme, die Lohnabrechnungen und Lohnausweise an das Spezialverwaltungsgericht einreichte (E-Mails vom 21. März 2025 und Internet-Bildschirmausschnitte vom 1. Mai 2025).