1.5.4. Bei einer Internet-Recherche des Spezialverwaltungsgerichts ergaben sich weitere Hinweise zur Tätigkeit des Angeklagten als DJ im Jahr 2023. So war der Angeklagte unter dem Künstlernamen "DJ XY" auf mehreren Veranstaltungsflyern angekündigt (Veranstaltung "XZ" vom 17. Juni 2023 von 15 - 22 Uhr im H._____ in R._____ [veröffentlicht am 12. Juni 2023]; Veranstaltung "XX" vom 25. Oktober 2023 in der XW in S._____ [veröffentlicht am 24. Oktober 2023]).