vom 8. Mai 2025) ersichtlich. Die Einträge zeigen, dass der Angeklagte in den Monaten April und Juni 2023 zwar Sozialhilfe bezogen, jedoch gleichzeitig im April 2023 ein Einkommen aus seiner DJ-Tätigkeit von CHF 900.00 und im Juni 2023 ein Einkommen von CHF 250.00 erzielt hat. Ferner hat der Angeklagte sowohl im April wie auch im Juni 2023 je CHF 315.00 als Beitrag an seine Reisekosten für seine DJ-Tätigkeit von den Sozialen Diensten Q._____ ausbezahlt erhalten.