"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 26. Februar 2025 wurde der Angeklagte auf den 29. April 2025 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Der Angeklagte verzichtete auf die Teilnahme an der Verhandlung und reichte eine Stellungnahme sowie diverse Unterlagen ein (Aktennotiz vom 21. März 2025 und E-Mails vom 21./22. März 2025).