3.3.4. Der Ehemann der Angeklagten bestätigte anlässlich der Verhandlung, dass ausschliesslich er für die Erstellung und Einreichung der gemeinsamen Steuererklärung zuständig sei. Die Angeklagte sei in all den Jahren Hausfrau gewesen (Protokoll). Damit ist zu prüfen, ob die Annahme desselben Verschuldens bei Verheirateten vorliegend gerechtfertigt ist. -9-