3.3. 3.3.1. Anlässlich der Verhandlung liess die Angeklagte geltend machen, dass sie im Innenverhältnis der Ehegatten nicht für das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung zuständig sei. Sie sei ausschliesslich Hausfrau und der Ehemann erledige sämtliche administrativen Tätigkeiten (Protokoll). Sie bereite hingegen die gesamte Briefpost zur zeitigen Erledigung durch ihren Ehemann vor (Protokoll).