1.3.5. An der Verhandlung liess die Angeklagte durch ihren Ehemann mitteilen, dass der Ehemann seit Aufgabe seiner selbständigen Erwerbstätigkeit gesundheitliche Probleme unter anderem ein Trauma gegen das Öffnen von Briefpost entwickelt habe, und zurzeit unter medikamentöser Behandlung stehe. Als Folge blieben Mahnungen unerledigt. Die Angeklagte bereite die gesamte Briefpost jeweils vor und ermahne den Ehemann zur rechtzeitigen Erledigung der Briefe (Protokoll).