1.5.4. Das Gemeindesteueramt Q._____ verwies in seiner Vernehmlassung auf ein Telefonat mit dem Vertreter anfangs Oktober 2024, worin "er aufgrund einer Augenoperation für etwa zwei bis zweieinhalb Wochen abwesend sein würde und sich anschliessend wieder bei uns melden werde". Da die vereinbarte Rückmeldung des Vertreters ausgeblieben sei, habe das Gemeindesteueramt Q._____ am 1. November 2024 eine Busse ausgelöst. Der Vertreter hingegen rügte, das Gemeindesteueramt Q._____ habe sein Anliegen Ende September 2024 telefonisch entgegengenommen und ihm zugesichert, mit weiteren Schritten bis nach seiner Operation zu warten. Es sei völlig unverständlich, wie das Gemeindesteueramt Q.___